Der Internationale Skiverband FIS hat eine mögliche Rückkehr russischer und belarussischer Athletinnen und Athleten in den Weltcup-Betrieb beschlossen. Ab der Saison 2026/27 sollen Einzelsportler aus den beiden Ländern unter bestimmten Auflagen wieder startberechtigt sein. Die Entscheidung fiel im Rahmen einer zweitägigen Sitzung des FIS-Council in der Schweizer Stadt Thun.
Seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 waren Sportlerinnen und Sportler aus Russland und Belarus von internationalen Wettbewerben weitgehend ausgeschlossen. Mit dem nun gefassten Beschluss lockert die FIS diese Regelung erstmals wieder für kommende Saisonen, knüpft die Teilnahme jedoch an klare Bedingungen.
Neutralitätserklärung als zentrale Voraussetzung
Grundlage für eine mögliche Zulassung ist das Unterzeichnen einer sogenannten Neutralitätserklärung. Diese stützt sich auf mehrere von der FIS festgelegte Grundsätze, deren Einhaltung nach Angaben des Verbandes fortlaufend überwacht werden soll. Verstöße gegen diese Neutralitätsregeln können demnach Sanktionen nach sich ziehen.
Zu den zentralen Vorgaben zählt, dass bei Wettkämpfen keinerlei nationale Symbole gezeigt werden dürfen. Das betrifft sowohl Flaggen und Hymnen als auch offizielle Uniformen der beiden Länder. Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus würden somit ohne äußere Kennzeichen ihrer Nation an den Start gehen. Zusätzlich verlangt die FIS die uneingeschränkte Einhaltung der geltenden Anti-Doping-Bestimmungen als Voraussetzung für eine Teilnahme.
Regelung gilt nur für Einzelbewerbe
Die beschlossene Lockerung bezieht sich ausschließlich auf Einzelwettbewerbe im Skisport. Für Mannschaftswettbewerbe bleibt der Ausschluss russischer und belarussischer Teams weiterhin bestehen. Damit unterscheidet die FIS klar zwischen individuellen Starts einzelner Sportlerinnen und Sportler und dem Antreten unter nationaler Flagge im Teamformat, das von der Neuregelung nicht erfasst wird.
Für die betroffenen Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus bedeutet der Beschluss eine deutliche Erleichterung nach mehreren Jahren des weitgehenden Ausschlusses vom internationalen Skisport. Bereits seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Februar 2022 waren sie von zahlreichen internationalen Bühnen, darunter auch dem Skiweltcup, ausgeschlossen. Mit der neuen Regelung eröffnet sich für sie erstmals wieder eine Perspektive auf eine Rückkehr in den internationalen Wettkampfbetrieb, allerdings unter deutlich eingeschränkten Bedingungen ohne nationale Kennzeichnung.
Überwachung und mögliche Konsequenzen
Die FIS betonte, dass die Einhaltung der Neutralitätsgrundsätze nicht einmalig bei der Unterzeichnung der Erklärung, sondern kontinuierlich während der gesamten Saison kontrolliert werden soll. Sollten Athletinnen, Athleten oder deren Verbände gegen die festgelegten Prinzipien verstoßen, etwa durch das Zeigen nationaler Symbole oder anderweitige Verstöße gegen die Neutralitätsvorgaben, drohen Sanktionen durch den Verband. Details zu einem konkreten Sanktionskatalog wurden im Rahmen der Ankündigung nicht genannt.
Ausblick auf die kommende Saison
Mit dem Beschluss des FIS-Council ist der Weg für eine mögliche Teilnahme russischer und belarussischer Einzelsportler an der Weltcup-Saison 2026/27 grundsätzlich geöffnet. Wie viele Athletinnen und Athleten aus den beiden Ländern die Neutralitätserklärung tatsächlich unterzeichnen und an den Start gehen werden, bleibt vorerst offen. Ebenso wird sich erst in der praktischen Umsetzung zeigen, wie die angekündigte fortlaufende Überwachung der Neutralitätsgrundsätze durch die FIS konkret erfolgen soll und welche Konsequenzen bei etwaigen Verstößen tatsächlich verhängt werden.

















